Veranstaltung: | Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Nürnberg |
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Antragsteller*in: | Vorstand KV Nürnberg (dort beschlossen am: 18.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.08.2020, 09:08 |
A1: Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Nürnberg
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
§ 1 Grundlagen und Allgemeines
- Bündnis 90 die Grünen Kreisverband Nürnberg (im Folgenden: Kreisverband)
gibt sich hiermit eine Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung. Die
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung soll das demokratische
Miteinander stärken und den politischen Diskurs der Partei produktiver und
paritätischer gestalten.
- Diese Geschäftsordnung gilt – soweit nicht anders bestimmt – für die
Mitgliederversammlungen. Die Geschäftsordnung präzisiert insoweit die
Satzung des Kreisverbandes.
§ 2 Anträge zur Mitgliederversammlung
- Anträge an die Mitgliederversammlung müssen bei Sitzungsbeginn schriftlich
oder elektronisch dem Vorstand vorliegen.
- Die Frist zur Einreichung regulärer Anträge beträgt 14 Tage vor der
Mitgliederversammlung. Die Einreichung erfolgt in der Regel über das vom
Vorstand zur Verfügung gestellte Tool (Antragsgrün), lediglich ersatzweise
schriftlich.
- Die Frist für Änderungsanträge beträgt sieben Tage vor der
Mitgliederversammlung, bei der der ihnen zugrunde liegende Antrag
behandelt werden soll. Absatz 2, Satz zwei gilt entsprechend. Der Vorstand
konsolidiert bei Bedarf die Änderungsanträge und stimmt Inhalte und
Verfahren mit den Antragsteller*innen ab.
- Pro Mitgliederversammlung werden maximal zwei reguläre Anträge behandelt.
Sollten mehr als zwei Anträge fristgerecht eingereicht werden, wird per
Losverfahren entschieden, welche zwei Anträge behandelt werden. Die nicht
gelosten Anträge werden in der nächsten Mitgliederversammlung behandelt.
- Der Vorstand schlägt je Antrag ein Verfahren zur Behandlung des Antrages
vor, über das die Mitgliederversammlung abstimmt. Grundsätzlich ist der
weitest gehende Antrag zuerst abzustimmen.
- Dringlichkeitsanträge (Initiativanträge) können auch nach der regulären
Antragsfrist gestellt werden. Über ihre tatsächliche Dringlichkeit
entscheidet die Mitgliederversammlung vor der Befassung mit einfacher
Mehrheit. Wird die Dringlichkeit nicht bestätigt, muss der Antrag
fristgerecht im Antragsgrün für eine der nächsten Mitgliederversammlungen
eingereicht werden.
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder, der Kreisvorstand, Ortsverbände,
anerkannte Arbeitskreise und die GRÜNE JUGEND Nürnberg.
- Der bzw. die Antragsteller*in bekommt drei Minuten, um den Antrag
vorzustellen und zu begründen. Für die Gegenrede werden ebenfalls drei
Minuten festgelegt. Eine Verlängerung der Redezeit ist dann möglich, wenn
ein entsprechender Geschäftsordnungsantrag (GO) vor Antragstellung
gestellt wird, die Zeit erhöht sich dann von 3 auf 5 Minuten. In Folge des
Antrags werden je zwei Pro- und Kontra- Argumente á je 2 Minuten
festgelegt.
Das Frauenstatut ist bindend. Durch max. zwei entsprechende GO-Anträge kann die
Diskussion erweitert werden.
Für alle Runden gilt: Wollen mehr Personen reden als zugelassen, entscheidet das
Los. In den Lostopf werden nur Redewünsche von Personen eingeworfen, die sich
noch nicht zum Thema geäußert haben.
Von der Redebeschränkung ausgenommen sind folgende Anträge:
- Einbringung des Haushaltes des Kreisverbandes
- Änderung der Satzung und/oder Geschäftsordnung
- Entlastung des Vorstandes
- Entlastung des Schatzmeisters
- Abstimmungen finden in der Regel (wenn keine Personalien betroffen sind)
mit Handzeichen ab. Ja, Nein und Enthaltungen sind gültige Stimmen. Mit
Stimmenmehrheit aller abgegeben gültigen Stimmen, gilt ein Antrag als
beschlossen. Bindende Beschlüsse sind bis 22.00 Uhr zu fällen. Auf Antrag
kann dies auf max. 22.30 Uhr erweitert werden.
§ 3 Schlussbestimmungen
- Bei Mitgliederversammlungen, die als elektronisch stattfinden, wird durch
Abstimmungen elektronisch ein Meinungsbild erfragt. Wenn Personen nicht
elektronisch abstimmen können, dann darf das Votum unmittelbar nach der
Abstimmungsfrist innerhalb von zwei Minuten per Telefon mündlich abgegeben
werden.
- Finden Mitgliederversammlungen sowohl als Präsenzveranstaltung wie auch
elektronisch statt, können Abstimmungen sowohl per Handzeichen als auch
zusätzlich elektronisch stattfinden.
- Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Annahme durch die
Mitgliederversammlung in Kraft.
- Sie kann mit absoluter Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden.
Änderungsanträge
- Ä1 (Alexander Kahl (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä2 (Alexander Kahl (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä3 (Alexander Kahl (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä4 (Alexander Kahl (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä5 (Alexander Kahl (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä6 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä7 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä8 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä9 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä10 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä11 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä12 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä13 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä14 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä15 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä16 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä17 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä18 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä19 (Florian Tischler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä20 (Sebastian Schöler (KV Nürnberg-Stadt), Zurückgezogen)
- Ä21 (Sebastian Schöler (KV Nürnberg-Stadt), Eingereicht)
- Ä22 (Vorstand für Jutta, Eingereicht)