Stattdessen sollte der Kreisvorstand auf die Antragsteller*innen zugehen und diese zu einem gemeinsamen Antrag motivieren oder um freiwillige Verschiebung bitten (sofern das überhaupt nötig ist). Andernfalls entstehen durch das Losverfahren wieder Situationen, in denen ein Antrag, der zeitlich an eine bestimmte MV gebunden ist, auf dieser nicht behandelt werden kann, obwohl womöglich genügend Zeit auf der entsprechenden MV wäre. Auch können Anträge eine unterschiedliche Wichtigkeit und Komplexität aufweisen, was das Losverfahren nicht berücksichtigen kann.
Ein solches Losverfahren ist auch auf Landes- und Bundesebene unüblich, hier wird schlichtweg ein Voting durchgeführt. Damit bestimmt die MV, welche Anträge am dringendsten bzw am wichtigsten sind.
Ein Losverfahren ist deshalb völlig unnötig und andererseits auch undemokratisch und destruktiv. Ein Voting ist in meinen Augen auf KV-Ebene nicht nötig, da es in noch keiner von mir miterlebten MV zu der Sitaution gekommen ist, dass wir vor einer solchen Antragsflut standen, dass wir diese nicht mehr abarbeiten konnten.
Kommunikation zwischen den Antragssteller*innen ist hier zielführender als eine plumpe destruktive und in meinen Augen undemokratische Beschränkung in dieser Geschäftsordnung.