In Anlehnung an die Landessatzung: "Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst" soll hier klargestellt werden, dass eine einfache Mehrheit für die Beschlussfassung ausreicht. Eine absolute Mehrheit bei allen Abstimmungen zu verlangen, schafft nur Verwirrung und entwertet die Enthaltung, die dann stets als Nein-Stimme mitgezählt würde.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antrag: | Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlungen von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Kreisverband Nürnberg |
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Antragsteller*in: | Sebastian Schöler (KV Nürnberg-Stadt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 25.09.2020, 22:53 |